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Petitionsschreiben an den Bayerischen Landtag
Petitionsschreiben an den Bayerischen Landtag
in Transparenz in der Hersbrucker Politik 09.09.2011 09:52von Georg Hutzler • ( Gast )
Hersbrucker Bürgerinnen und Bürger um den „Bürgerstammtisch Hersbruck diskutiert“
August 2011
Bayerischer Landtag
Petitionsausschuss
Maximilianeum
81675 München
Sehr geehrte Damen und Herren,
diese Gruppe ist keine Runde, in der nur Stammtischparolen kursieren. Wir wollen vielmehr Mitbürgerinnen und Mitbürger für ihre Gemeinde aktivieren. Dazu organisierten wir eine Unterschriftensammlung für eine außerordentliche Bürgerversammlung, die über folgende wichtigen Fragen diskutieren und beschließen sollte:
Rückkehr zum alten Stadtbus-Angebot mit zentraler Haltestelle im Stadtzentrum,
Erlass einer Informationsfreiheitssatzung,
Ausführliche schriftliche Informationen rechtzeitig vor Bürgerversammlungen,
Verständlicher Haushalt mit kaufmännischer Buchführung.
Doch wurde diese Bürgerversammlung, wie die beigefügte Dokumentation zeigt, von der Stadtverwaltung und der offenbar stark dem „Stadtregiment“ verbundenen Lokalzeitung behindert und verfälscht durch
einseitige Herabsetzung und Marginalisierung – entgegen der Verpflichtung zum unparteiischen Dienst am Gemeinwohl - und Terminierung mit dem Ziel möglichst geringer Teilnahme (nur vier Tage nach den drei Stadtteil-Bürgerversammlungen in den Vorwochen, an einem Montag mit etlichen konkurrierenden Veranstaltungen statt wie seit jeher üblich am Donnerstag, Beginn um 18 Uhr statt wie üblich um 20 Uhr).
Dagegen riefen wir erfolglos die Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Nürnberger Land an. Gerichte werden wir nicht bemühen. Denn die „Stadt“ prozessiert auf Kosten der Bürger gegen die Bürger, diese müssen dagegen ihr eigenes Geld riskieren. Der Landtag ist das direkt vom Volk gewählte oberste bayerische Repräsentativorgan. Die in ihm vertretenen Parteien reden ständig von Bürgerrechten und Bürgerbeteiligung. Sie werden diese hoffentlich auch schützen – nicht zuletzt angesichts des demokratischen Aufbruchs in „unterentwickelten“ Staaten in aller Welt. Wir richten an Sie folgende
Petition:
Stellen Sie sicher, dass im „Volksstaat“ Bayern nicht demokratische Bürgerrechte behindert und diffamiert werden – zum Beispiel das gesetzliche Recht der Bürger
zu Bürgerversammlungen mit von den Bürgern beschlossener Tagesordnung!
Diese Petition haben 20 Hersbrucker Bürgerinnen und Bürger unterzeichnet. Sie ermächtigen den Unterzeichnenden, die Petition in ihrem Namen an Sie zu leiten.
Im Auftrag
Georg Hutzler 05.08.2011
Orchideenstr. 10
91217 Hersbruck
Dokumentation der Ereignisse
um die Bürgerversammlung gemäß Art. 18(2) BayGO am 4.4.2011:
Ende 2010 wurde ohne jede Bürgerbeteiligung der Hersbrucker Stadtbus-Verkehr wesentlich geändert. Nach vielen Klagen über Mängel des neuen Angebots forderten etwa 950 Bürgerin-nen und Bürger auf Unterschriftenlisten die Rückkehr zum alten Angebot, das seit ... Jahren ohne nennenswerte Beanstandungen akzeptiert worden war.
Am 5.2.2011 brachte die Lokalzeitung unter „Viele Bus-Gäste sind sehr zufrieden“ einen langen Leserbrief des Bus-Unternehmers, der den Hersbrucker Stadtverkehr bedient. Darin wurde der Bitte von etwa 950 Unterzeichnenden um Rückkehr zum alten Stadtbus-Angebot „Nörgelei, Unwahrheiten und Gerüchte“ unterstellt. Eine Gegendarstellung veröffentlichte die Presse nicht.
Am 25.2. kündigte die Lokalzeitung die drei Stadtteil-Bürgerversammlungen im Jahr 2011 an. Bei diesen „haben die Bürger Gelegenheit, ihre Meinung (...) einzubringen, Fragen zu stellen, auf eventuelle Missstände hinzuweisen, aber auch (...) Lob auszusprechen“.
Am 26.2. veröffentlichte die Lokalzeitung die eingerahmte Polemik eines „A.G.“ gegen „die neuerliche Unterschriftensammlung für eine außergewöhnliche Bürgerversammlung“. A.G. verwies auf „Hader und Kampf“ seit der Stadtgründung und meinte, wir hätten u.a. eine Klinik „heute noch nicht, wenn es damals so einfach gewesen wäre, ein ´Bürgerbegehren´ durchzubringen“.
Am 28.2. wurde der Stadtverwaltung ein Antrag von mehr als 450 Personen (ca. 5% der Stimmberechtigten) auf eine Bürgerversammlung gemäß Art. 18(2) BayGO übergeben.
Am 11.3. lud der Bürgermeister in einer Anzeige „zu den diesjährigen Bürgerversammlungen“ (Stadtteil-Bürgerversammlungen) ein - ohne Erwähnung der schon beantragten Bürger-/Gemeindeversammlung zur Ermittlung von Meinungsbildern der ganzen Stadt. Unter „Tages-ordnung“ stand: „Wünsche, Anregungen und ggf. Anträge von Mitbürgerinnen und Mitbürgern“.
Am 15.3. berichtete die Lokalzeitung unter „Noch eine Versammlung“, man zeige sich „im Rathaus ein wenig verwundert, dass (...) eine gesonderte Bürgerversammlung beantragt wird, wenn schon im März Bürgerversammlungen vor der Tür stehen. Die Themen hätten auch dort in die Diskussion eingebracht werden können. Die weitere Veranstaltung verursacht ja auch noch zusätzliche Kosten.“
Am 17.3. berichtete die Lokalzeitung unter „Heute erster Bürgerabend“ im Schlussabsatz über „eine eigene Versammlung auf Grund einer Unterschriftensammlung am Montag, 4. 4, 18 Uhr“.
Am 24.3. veröffentlichte die Lokalredaktion eigenmächtig „Kein Bürgerstammtisch“, Ein Gastwirt hatte den Bürgerstammtisch ausgeladen und darüber die Presse informiert.
Am 4.4. fand die beantragte Bürgerversammlung als Gemeindeversammlung statt (anders als die nach Stadtteilen getrennten regelmäßigen Bürgerversammlungen). Die Teilnahme war so schwach, dass im Stadtrat vertretene Parteien durch Mobilisierung ihrer Gefolgschaft die Be-schlüsse lenken und alle Anträge ablehnen konnten. Wissenswerte Informationen aus der Diskussion der Bürgerversammlung veröffentlichte die Lokalzeitung nicht - z.B. über die Besoldung und Entschädigung der Bürgervertreter sowie dazu dienlicher geschönter Einwohnerzahlen.
Am 9.4.11 kommentierte der Chefredakteur der Lokalzeitung das „absurde Bemühen einer kleinen Gruppe, mit verwirrender Unterschriftensammlung und erzwungener Zusatz-Bürgerversammlung schweizerische Basis-Demokratie einzufordern“.
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