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Hersbruck will noch nicht. Leserbrief vom 02.11.09 (Origninalversion)
Hersbruck will noch nicht. Leserbrief vom 02.11.09 (Origninalversion)
in Sollen die Protokolle der Stadtratsitzungen im Internet veröffentlicht werden? 04.11.2009 12:40von Wolfgang Schröpfer • 44 Beiträge
Moderne Bürgerbeteiligung. Der Kreistag macht es vor – Hersbruck verweigert sich.
Zum Bericht vom 29.10. über Internetnutzung zur Information für Kreisräte und Bürger.
Es ist wirklich erfreulich zu lesen, dass sich nun auch der einfache Bürger beim Landkreis online über Sitzungstermine und Tagesordnungspunkte informieren kann.
Bei der Stadt Hersbruck werden leider nur die Sitzungstermine ohne Tagesordnungspunkte im Internet veröffentlicht.
Ich habe Anfang März zu dem verwandten Thema einer Onlineveröffentlichung der Stadtratssitzungsprotokolle eine Anfrage an die Stadtratsfraktionen gestellt. Irgendwie praktisch! Speziell auch für alte, kranke und behinderte Mitbürger. Das Ergebnis war: Zuerst wurde von CSU und SPD versucht, die Anfrage einfach zu ignorieren. Dann wurde fälschlicherweise von der 2. Bürgermeisterin Frau Stöber behauptet, der Datenschutz verbiete eine Veröffentlichung im Internet. Nachdem ich das durch eine Nachfrage beim Bayerischen Datenschutzbeauftragten widerlegt habe, hieß es einfach, ich wäre der einzige den dieses Thema interessiert und deswegen lohne sich nicht eine dafür notwendige Satzungsänderung. Also abgelehnt. Vielleicht findet sich aber doch noch der eine oder andere, den dieses Thema interessiert. Ob man dem dann auch wieder erzählt, er wäre der einzige? Erst recht abgelehnt – auch mit Verweis auf die Gemeindeordnung – wurde eine Veröffentlichung des Stimmverhaltens des einzelnen Stadtrates. Schade – mich hätte schon interessiert, wie mein Lieblingsstadtrat bei der einen oder anderen Abstimmung votiert.
Eine Internetveröffentlichung der Tagesordnungspunkte der Stadtratssitzungen wurde ebenfalls nicht für nötig empfunden. Warum sollte ich aber zu einer Stadtratssitzung gehen, wenn ich nicht weiß, um was es geht? So langweilig ist mir auch wieder nicht. Also bleibe ich daheim und stelle keine dummen Fragen.
Zusätzlich habe ich angeregt, überhaupt mal Kontaktadressen der Stadträte auf http://www.hersbruck.de zu veröffentlichen. Dies ist trotz großem Bedenken (Privatsphäre) einzelner Stadträte inzwischen geschehen.
Es wäre auch noch möglich und wünschenswert – wie es auf den Internetseiten der großen Parteien selbstverständlich ist – das Instrument RSS-Feed zu nutzen. Damit könnte man sich z. B. die Sitzungstermine mit den Tagesordnungspunkten, ohne extra etwas abfragen zumüssen, regelmäßig direkt auf den Computer schicken lassen. Dann kann man sich in Ruhe überlegen, ob man eine Sitzung besuchen will oder besser nicht. Aber für mich alleine lohnt der Aufwand zugegebenermaßen nicht.
Wolfgang Schröpfer
RE: Hersbruck will noch nicht. Leserbrief vom 02.11.09 (Origninalversion)
in Sollen die Protokolle der Stadtratsitzungen im Internet veröffentlicht werden? 19.11.2009 18:35von Franky • 22 Beiträge
Tja nun - es will sich halt keiner auf die Finger schauen lassen. Vielleicht gibt es ja konkrete Gründe, die wir nicht kennen.
Andererseits - wenn man als Volksvertreter gewählt ist, will man eben auch das Volk vertreten - ohne dass das Volk dazwischenredet. Keinesfalls will man sich für Entscheidungen rechtfertigen müssen. Und das könnte logischerweise öfter als jetzt passieren, wenn man Publikum bei den Sitzungen noch fördert.
RE: Hersbruck will noch nicht. Leserbrief vom 02.11.09 (Origninalversion)
in Sollen die Protokolle der Stadtratsitzungen im Internet veröffentlicht werden? 14.01.2010 10:23von Hersbruckerin • 5 Beiträge
RE: Hersbruck will noch nicht. Leserbrief vom 02.11.09 (Origninalversion)
in Sollen die Protokolle der Stadtratsitzungen im Internet veröffentlicht werden? 14.01.2010 16:08von Wolfgang Schröpfer • 44 Beiträge
Natürlich kann jeder hingehen. Aber warum soll im Jahr 2010 nicht etwas Fortschritt einkehren. Sonst könnte man Slow City wörtlich nehmen.
Erstmal muß ich mir nicht stundenlang Dinge anhören, die mich nicht interessieren. Wenn ich vorher (aus dem Internet) die Tagesordnung kenne, weiß ich, ob mich darunter Dinge interessieren oder nicht. Danach kann ich entscheiden, ob ich hingehe oder nicht. Das gleiche nach der Sitzung: Sitzungsprotokolle sollten nicht nur in der Zeitung, sondern auch im Internet veröffentlicht werden. Ich lese zwar oft Zeitung, aber eben nicht jeden Tag. Und auch nicht immer von a - z. Deswegen sollten diese beiden Punkte - Tagesordnung und Protokoll - als Feed veröffentlicht werden. Ist doch eigentlich überhaupt kein Problem in einer modernen Demokratie. Aber vielleicht haben wir hier ja etwas anderes.
RE: Hersbruck will noch nicht. Leserbrief vom 02.11.09 (Origninalversion)
in Sollen die Protokolle der Stadtratsitzungen im Internet veröffentlicht werden? 24.01.2010 11:59von igi • 6 Beiträge
Also ich würde gerne an so einer Sitzung hingehen, wann findet so was denn statt.
Ich hoffe nicht, wenn ich gerade Arbeite um Geld für meinen Lebensstandard zu verdienen?
Mich interessiert dieses Thema und übers Internet kann ich mir dann die Zeit einrichten, um mich daran zu Informieren.
Und ein Politiker ist immer noch ein Volksvertreter und da sollte seine Arbeit schon transparent gegenüber seines Arbeitgeber sein und schließlich sind wir Bürger doch sein Arbeitgeber.
RE: Hersbruck will noch nicht. Leserbrief vom 02.11.09 (Origninalversion)
in Sollen die Protokolle der Stadtratsitzungen im Internet veröffentlicht werden? 29.01.2010 17:05von Hersbruckerin • 5 Beiträge
Liebe(r) igi,
unter http://www.hersbruck.de findet man den Sitzungskalender der Stadt Hersbruck. Tagesordnungen habe ich da zwar nicht gefunden, aber zumindest die Termine.
RE: Hersbruck will noch nicht. Leserbrief vom 02.11.09 (Origninalversion)
in Sollen die Protokolle der Stadtratsitzungen im Internet veröffentlicht werden? 29.01.2010 17:07von Hersbruckerin • 5 Beiträge
Liebe(r) igi,
unter http://www.hersbruck.de findet man den Sitzungskalender der Stadt Hersbruck. Tagesordnungen habe ich da zwar nicht gefunden, aber zumindest die Termine. Die sind fast alle am Abend. Stadträte arbeiten tagsüber normalerweise auch 
RE: Hersbruck will noch nicht. Leserbrief vom 02.11.09 (Origninalversion)
in Sollen die Protokolle der Stadtratsitzungen im Internet veröffentlicht werden? 22.10.2010 11:32von Mike Hilberg • 1 Beitrag
Der Artikel 52 der Bayrischen Gemeindeordnung schreibt die Veröffentlichung der Sitzungstermine und der Tagesordnung vor. Für eine zusätzliche Veröffentlichung außerhalb des lokalen Amtsblatts wird keine Sätzungsänderung benötigt, es sei den, die Gemeinde hat dies in einer entsprechenden Satzung explizit ausgeschlossen, was aber rechtlich äußerst fragwürdig wäre. Auch Privatpersonen dürfen diese Informationen in beliebiger Form weiter verbreiten.
Die Beschlüsse des Gemeinderats müssen sogar veröffentlicht werden und da die 'Öffentlichen Sitzungen' eben öffentlich sind, bedarf es auch keiner weiteren Regelung für die Veröffentlichung der Sitzungsprotokolle. Dies liegt alleine im Gutdünken des Gemeinderats. Sogar die Beschlüsse nichtöffentlicher Sitzungen müssen bekannt gemacht werden, wenn der Grund für die Nichtöffentlichkeit nicht mehr vorliegt bzw. die Teilaspekte für die Nichtöffentlichkeit bei der Veröffentlichung der Beschlüsse ausgeklammert werden können. Beispielsweise der Kaufpreis beim Verkauf eines öffentlichen Grundstücks an eine Privatperson. Das verkauft wurde, ist öffentlich zu machen, der Preis nicht.
Aber ganz generell ist Informationsfreiheit ein Grundpfeiler der Demokratie und da gibt es in Bayern tatsächlich einigen Nachholbedarf.
Informationsfreiheit ist ein demokratisches Kontroll- und Mitgestaltungsrecht für alle Bürger. Wo Transparenz und Bürgernähe in der Verwaltung fehlen, besteht ein Demokratiedefizit. Dieses gilt es zu beseitigen.
Informationen, die in öffentlichen Stellen vorhanden sind, gehören der Allgemeinheit, nicht der Behörde. Sie sollten deshalb auch öffentlich zugänglich sein. Die Forderung nach Informationsfreiheit lässt sich auch von der finanziellen Seite her begründen: Das Geld, das öffentliche Stellen verwalten und investieren, gehört den Bürgern. Deshalb sollten öffentliche Stellen dazu verpflichtet sein, ihren verantwortungsvollen Umgang mit öffentlichen Geldern jederzeit unter Beweis zu stellen und gewünschte Informationen offen zulegen.
Wo Informationsfreiheit besteht, hat jedermann das Recht auf einen voraussetzungslosen Zugang zu den Informationen, die in der öffentlichen Verwaltung vorhanden sind. 'Voraussetzungslos' heißt: Der Antragsteller muss nicht nachweisen, dass er an der Akteneinsicht ein 'rechtliches Interesse' hat (an diese Voraussetzung ist das geltende Akteneinsichtsrecht nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz geknüpft). Der Antrag auf Akteneinsicht muss überhaupt nicht begründet werden; jedermann hat das Recht dazu.
'Voraussetzungslos' bedeutet allerdings nicht 'bedingungslos'. Ein Informationsfreiheitsgesetz steht im Einklang mit den Schutzbestimmungen anderer Gesetze, wie etwa dem Datenschutz. Es definiert außerdem genau und in engen Grenzen Ausnahmeregelungen, etwa zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, der Strafverfolgung oder der öffentlichen Sicherheit.
In der Bayrischen Gemeindeordnung (BayGO) Art. 111 werden unter Informationsrecht nur die Befugnisse übergeordneter Behörden geregelt.
Seit dem 1. Januar 2006 existiert aber ein Bundes-Informationsfreiheitsgesetz, das Bürgern Einsicht in die Akten der öffentlichen Verwaltung ermöglicht. Dieses Gesetz wurde am 3. Juni 2005 im Bundestag und am 5. Oktober 2005 im Bundesrat angenommen. Seit 2006 gilt dieses Gesetz für die Bundesbehörden und ermöglicht formlose Anträge ohne das ein berechtigtes persönliches Interesse vorliegen muss.
In Bayern wurde der Antrag auf ein Informationsfreiheitsgesetzt nun zum dritten Mal in Folge am 26. Juli 2009 von der CSU, diesmal zusammen mit der FDP abgelehnt. Andere Bundesländer haben inzwischen eigene Gesetze erlassen.
Aber es besteht die Möglichkeit, dass sich Gemeinden eine eigene Satzung zur Informationsfreiheit geben. In Prien a. Chiemsee, Bad Endorf und Eggstätt haben Bürger nach örtlichen Skandalen eine Informationsfreiheitssatzung durchgesetzt; In Prien wurde sogar der Bürgermeister von dieser Bürgerinitiative ausgesucht. Passau, Kitzingen, Pullach und Grassbrunn sind weitere Gemeinden mit entsprechenden Satzungen.
79 Prozent der Bürger bezeichneten sich in einer Befragung des Berliner Forsa Instituts als unzufrieden mit den Leistungen der Politik. Besonders auffällig sind die Ausreißer am oberen Ende der Skala. 43 Prozent der Befragten nannten ihr Misstrauen 'groß', 36 Prozent sogar 'sehr groß'. Ähnliche Umfragen haben seit Bestehen der Bundesrepublik immer wieder stattgefunden. Dabei ist das Maß des Misstrauens stets weiter angewachsen. Inzwischen hat es einen Rekordwert erreicht. 60 Prozent der Bürger sind im Grundsatz mit der Art und Weise unzufrieden, wie in Deutschland Politik betrieben wird.
Zu diesem Urteil kommen die Befragten nicht durch Zufall. Getrieben werden sie von ihren schlechten Erfahrungen. 32 Prozent aller Befragten sagten, sie seien entäuscht, acht Prozent empfinden 'Wut', zwei Prozent sogar 'Verachtung'. Bei zehn Prozent ist der Ärger inzwischen in Gleichgültigkeit umgeschlagen.
Als Hauptgründe nennen die Entäuschten eine sozial ungerechte Politik und den Eindruck, dass Politiker unfähig und korrupt seien.
* Jeder Bürger kann sich über öffentliche Angelegenheiten in seiner Kommune informieren - auch über Fragen, die in öffentlichen Sitzungen des Stadt- oder Gemeinderates vielleicht nicht ausreichend geklärt wurden. Jeder kann Entscheidungshintergründe, Planungsberichte, Protokolle, Gutachten, Kostenkalkulationen usw. nachlesen.
* Bürgerinitiativen können für ihre Arbeit auf Informationen zurückgreifen, die ihnen von betroffener Seite womöglich absichtlich vorenthalten werden. Sie würden einen rechtlich abgesicherten Zugang zum 'Herrschaftswissen' erhalten.
* Informationsfreiheit ist ein Erfordernis der Pressefreiheit. Journalisten können zuverlässiges Datenmaterial beziehen statt auf die offiziellen Pressemitteilungen der Behörden oder die Auskunftwilligkeit von Insidern angewiesen zu sein. Die Recherche von Journalisten - unverzichtbar als Mittel der Kontrolle - wird so erleichtert.
* Für Wirtschaftsunternehmen können Informationen aus der öffentlichen Verwaltung eine wertvolle Entscheidungsgrundlage etwa für Standortausbau, Produktentwicklung, Personalpolitik usw. sein. Die Angst, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse könnten durch ein IFG publik werden, sind unbegründet. Ein Blick in die USA zeigt, dass Anträge auf Akteneinsicht dort zu 80 Prozent von Privatunternehmen gestellt werden.
* Behörden-Mitarbeiter haben persönlich nichts zu verbergen. Einen Antragsteller mit Informationen zu versorgen, ist ein heute vielfach schon selbstverständlicher Service. Eine bürgerfreundliche Behörde zeigt, dass sie sich bewusst ist: Eine Verwaltung ist für die Bürger da - nicht umgekehrt.
* Politiker, die sich für ein Akteneinsichtsrecht stark machen, stellen unter Beweis, dass sie modern denken, bürgernah handeln und unsere Demokratie zu stärken bereit sind. Der ehemalige EU-Kommissionspräsident Romano Prodi stellte seinen amtlichen Briefwechsel ins Internet. Diesem guten Beispiel sollten Politiker in Deutschland folgen.
* Schließlich hat die Gesellschaft überhaupt einen Nutzen: Informationsfreiheit kann dazu beitragen, Verschwendung von Steuergeldern einzudämmen und Betrug und Korruption zu erschweren.
Nur wer etwas zu verbergen hat, kann dagegen sein.
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